Preisänderungsmitteilungen
In den AGB´s des Lieferanten steht drin, dass eine ladungsfähige Email-Adresse hinterlegt und beibehalten werden muss. Der gesamte Schriftverkehr wurde über diese Adresse abgewickelt. Nach etwas mehr als einem Jahr kam eine Rechnung des Versorgers, die eine Preisänderung zum Jahreswechsel beinhaltete. Da wir keine Preisänderungsmitteilung erhalten hatten, monierte ich die Rechnung. Man teilte mir mit, dass die Preisänderungsmitteilung an meine Email-Adresse gesendet wurde. Da ich keinen Spamfilter einsetze und mein Journal keine Mail von diesem Lieferanten gespeichert hatte, rief ich erneut an. Diesmal sagte man mir, dass die Preisänderungsmitteilung per Post raus gegangen ist. Was der Lieferant nicht wusste ist, dass ich rund 20 Verbrauchsstellen bei diesem Lieferanten für diesen Zeitraum untergebracht hatte. Erstaunlicher Weise kam bei keinem meiner Kunden eine Preisänderungsmitteilung an. Bei keinem!! Mit dieser Tatsache konfrontiert und der Androhung von weiteren Maßnahmen wurden alle Rechnungen umgeschrieben und auf die Erhöhung verzichtet. Selbstverständlich wurden alle Lieferverträge mit diesem Lieferanten umgehend gekündigt.