Mein Privatkunde erhält im Februar 2018 eine Rechnung für 90 Tage Strombezug Ende 2014. Nachzahlung € 3.500. Der Netzbetreiber konnte dem EVU jetzt erst die korrekten Ablesedaten bereitstellen. Nach über 3 Jahren!? Wer weiß denn dann noch die alten Zählerstände? Der Versorger kann die Rechnung nicht korrigieren, da der Zählerstand vom Netzbetreiber übermittelt wurde. Ich bzw. der Kunde muss ihn anrufen. Dort erreicht man aber niemanden. Die Folge sind Mahnungen und ggf. Zählersperre, wenn nicht bezahlt wird. Tatsächlich wurden Werte übermittelt, von einem Zeitraum, in dem der Kunde gar nicht von dem Lieferanten versorgt wurde. Erst nach Dokumentation der fortlaufenden Zählerstände und Abrechnungen, wurde die Rechnung zurück genommen. Der Verbraucher ist in der Beweislast und muss dem Netzbetreiber, der nicht zu erreichen ist, beweisen, dass er korrekt abgerechnet wurde. Mein Vertragspartner, der Stromlieferant, kann nichts tun, obwohl der Fehler offensichtlich ist!?



Energierechnungen reduzieren kontrollieren optimieren