Erfolgsmeldung für Mieter und Eigentümer
/in Blog /von Holger GerlitzAlljährlich kommt die Neben- und Heizkostenabrechnung und man freut sich, wenn eine Erstattung zu erwarten ist. Die nächsten Abrechnungen werden für tausende Mieter einer großen Hausverwaltung in NRW besonders erfreulich sein. Die zukünftigen Heizkosten konnten gegenüber der bisherigen Preisstellung um 50% !!! gesenkt werden. Hab ich gerne getan. Geht natürlich nicht immer. Diejenigen, die es betrifft werden es merken und können sich bei der Hausverwaltung bedanken, dass sie mich engagiert haben.
Achtung Eigentümer
/in Blog /von Holger GerlitzEin Eigentümer von mehreren Mehrfamilienhäusern wundert sich, dass er für einige Verbrauchsstellen in der Grundversorgung des örtlichen Lieferanten eingestuft ist. Er zahlt, mitunter seit vielen Monaten, jeweils einen kleinen Abschlag. Es stellt sich heraus, dass er eine Leerstandsversorgung bezahlt, obwohl die Wohnungen vermietet sind. Offensichtlich haben sich die Vormieter ordnungsgemäß beim Lieferanten abgemeldet. Darauf hin informiert der Netzbetreiber den örtlichen Lieferanten, der den Eigentümer dann in die Leerstandsversorgung (Ersatzversorgung) einstuft. Wenn sich der neue Mieter nicht bei einem Lieferanten seiner Wahl anmeldet, bleibt die Situation bis sich jemand meldet. Nun wird es aber etwas schwierig, den neuen Mieter zur Kasse zu bitten. Denn dieser muss sein Versäumnis zugeben. Macht er es nicht, bleibt der Vermieter auf den Kosten sitzen. Natürlich kann der Vermieter dem neuen Mieter eine Kündigung aussprechen, wenn im Mietvertrag steht, dass sich der Mieter selbst anzumelden hat. Aber man sollte sich den Ärger sparen. Daher an die Eigentümer die Empfehlung, einen Mieterwechsel selbst dem örtlichen Lieferanten anzeigen. Eine Mail mit Namen und Anschrift reicht i. d. R. aus.
Preisänderung oder neuer Vertrag?
/in Blog /von Holger GerlitzEin Notar aus Düsseldorf erhält von einem der ganz großen Energielieferanten ein Angebot zur Fortführung seiner Gasversorgung. Er wirbt mit günstiger Marktsituation und empfiehlt eine Vertragslaufzeit von mindestens 2 Jahren, besser noch 3 Jahre, weil der Preis so günstig ist. Als Beispielrechnung legt er 12.000 kWh Verbrauch zugrunde. Der Jahrespreis sieht im Gegensatz der mittlerweile eingegangenen Rechnung, phantastisch aus. Klar, da im Angebot eine Jahressumme von rund € 620 angeboten wird, bei der Rechnung aber € 1.200 raus kommt. Also viel Sparpotential. Was natürlich auf den ersten Blick nicht auffällt, ist dass auf der Teilrechnung bereits 26.000 kWh Verbrauch berechnet wurde. Statt einer Preisanpassung, die ein Sonderkündigungsrecht mit sich gebracht hätte, wird dem Verbraucher also eine Preisreduzierung vermittelt, die am Ende zu einer Nachzahlung in Höhe von rund € 5.140 geführt hätte. Böse Überraschung.
Es gibt immer noch falsche Energierechnungen
/in Blog /von Holger GerlitzMitteilung an einen Kunden, nachdem ich die Rechnung kontrolliert habe:
Guten Morgen XXXXX,
als Anlage erhältst Du die Rechnung für das Restaurant XXXXX. Die Rechnung ist falsch. Offensichtlich hat dem Stromlieferanten die EDV Umstellung nicht gut getan. Es wurden nur die HT-verbräuche berechnet. Es fehlen 30.465 NT-Verbräuche, die Steuern und Abgaben darauf wurden allerdings berechnet. So ergibt sich eine Differenz von netto € 3.131,01. Außerdem haben sie teilweise die falsche Konzessionsabgabe berechnet. Macht einen Vorteil von € 542,28 zu euren Gunsten. Die korrekte Rechnungssumme hätte brutto € 16.895,84 betragen müssen. Also eine Nachzahlung von € 428,84.
Demzufolge ist auch die Vorauszahlung zu gering. Die müsste bei € 2.815 pro Monat liegen. Um Stromlieferant XXXXX nicht zu wecken, lieber € 1.000 pro Monat zurücklegen um bei der nächsten Abrechnung keine Überraschung zu erleben. Also nicht daran rütteln und warten was passiert.
Interessante Infos
Gerlitz Energieberatung
Holger Gerlitz
Ihr Energiekosteneinsparer
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