Achtung Eigentümer
Ein Eigentümer von mehreren Mehrfamilienhäusern wundert sich, dass er für einige Verbrauchsstellen in der Grundversorgung des örtlichen Lieferanten eingestuft ist. Er zahlt, mitunter seit vielen Monaten, jeweils einen kleinen Abschlag. Es stellt sich heraus, dass er eine Leerstandsversorgung bezahlt, obwohl die Wohnungen vermietet sind. Offensichtlich haben sich die Vormieter ordnungsgemäß beim Lieferanten abgemeldet. Darauf hin informiert der Netzbetreiber den örtlichen Lieferanten, der den Eigentümer dann in die Leerstandsversorgung (Ersatzversorgung) einstuft. Wenn sich der neue Mieter nicht bei einem Lieferanten seiner Wahl anmeldet, bleibt die Situation bis sich jemand meldet. Nun wird es aber etwas schwierig, den neuen Mieter zur Kasse zu bitten. Denn dieser muss sein Versäumnis zugeben. Macht er es nicht, bleibt der Vermieter auf den Kosten sitzen. Natürlich kann der Vermieter dem neuen Mieter eine Kündigung aussprechen, wenn im Mietvertrag steht, dass sich der Mieter selbst anzumelden hat. Aber man sollte sich den Ärger sparen. Daher an die Eigentümer die Empfehlung, einen Mieterwechsel selbst dem örtlichen Lieferanten anzeigen. Eine Mail mit Namen und Anschrift reicht i. d. R. aus.