Ein Inkassobüro fordert die Begleichung einer Rechnung, obwohl der Abnehmer zum Lieferbeginn abgemeldet war

Ein Verein hatte sich 2010 ein Vereinsheim angemietet und Strom vom örtlichen Versorger bezogen. Für den Monat 7/2011 liegt eine Abmeldung der Versorgung vor. Da weiterhin Strom bezogen wurde, meldete sich der Versorger beim Vermieter. Dieser sagte aus, dass der Verein immer noch Mieter ist und bestätigt den endgültigen Auszug des Mieters zum 31.07.2012. Es scheinen noch offene Forderungen zu bestehen, worauf hin der örtliche Versorger ein Inkassobüro mit der Beitreibung beauftragt. Dieses stellt im November 2015 eine Forderung mit sämtlichen Gebühren willkürlich an ein Mitglied des Vereins, dessen Adresse zufällig bekannt war. Soweit so gut, kann man machen: aber doch nicht über drei Jahre später zumal der Auszug schon im Jahr 2011 war! Es wurde auch nicht geprüft, ob der Mieter wirklich noch im Objekt war. Post kam im Übrigen nie an. Und nun kommt´s: Das Inkassobüro meldete die Forderung für eine Lieferung an, die auf einem Vertrag vom 31.07.2012 begründet war. Wenn doch der Vermieter bestätigt hat, dass zum 31.07.2012 der Auszug stattfand, sollte sich der Versorger wohl an den Vermieter halten und nicht einfach im Trüben fischen.