Ein EVU meldet sich selbst als Lieferant an, allerdings ohne Auftrag

Ein Energielieferant erhält von mir den Auftrag, ab 01.01.2013 Strom zu liefern. Die Anmeldung schlägt fehl, da der vorherige Versorger die Anmeldung ablehnt, weil dieser noch einen bestehenden Liefervertrag hat. Im Oktober 2013 kommt eine Preisänderungsmitteilung des Versorgers, der eigentlich ab 01.01.2013 schon liefern wollte. Dieser Preiserhöhung habe ich widersprochen und das Sonderkündigungsrecht ausgeübt. Stattdessen habe ich dem Vorlieferanten gekündigt und einen neuen Lieferanten mit der Belieferung ab 01.01.2014 beauftragt. Dieser meldete korrekt seine Belieferung an. Eine Woche nach Lieferbeginn kündigte der Versorger, der bis dahin nicht zum Zuge kam, dem neuen Lieferanten und setzte sich selbst als neuen Versorger zu den Preisen ein, denen ich widersprochen hatte. Der Lieferant, der sich unberechtigt und ohne eine zu diesem Zeitpunkt bestehende Vollmacht angemeldet hat, ist schadensersatzpflichtig geworden und muss die Differenz zwischen seiner Rechnung und der fiktiven Rechnung des verhinderten Lieferanten ausgleichen.