Günstige Preise vereinbart, aber ungünstige abgerechnet. Rückrechnung erfolgreich
Ein Tarifvertrag wurde für eine Verbrauchsstelle am 15.11. abgeschlossen für die Belieferung ab 01.01. Nach 10 Monaten kam die Rechnung des Versorgers mit höheren Preisen, als die vereinbarten. Zunächst hieß es auf meine Rückfrage, dass die gesetzlichen Gebühren den Preisunterschied ausmachen und daher zu tragen seien. Dem konnte ich widersprechen und nachweisen, dass hier schlichtweg eine Überschneidung stattfand und der Lieferant die Preisanpassung hätte mitteilen müssen. Das konnte er nicht, da die Preisanpassung ebenfalls am 15.11. verschickt wurde. Demzufolge konnte ich die alten günstigen Preise abschließen und der Lieferant mir keine Preisanpassung senden, da sie 6 Wochen vorher eingehen muss. Hier wurde letztlich nur versäumt, zuerst die Preise im Internet zu ändern und anschließend die Preismitteilungen zu versenden. Zum Guten meines Kunden. Es wurde anschließend ohne weiteren Kommentar zurück gerechnet. Lobenswert.