Preisänderung oder neuer Vertrag?

Ein Notar aus Düsseldorf erhält von einem der ganz großen Energielieferanten ein Angebot zur Fortführung seiner Gasversorgung. Er wirbt mit günstiger Marktsituation und empfiehlt eine Vertragslaufzeit von mindestens 2 Jahren, besser noch 3 Jahre, weil der Preis so günstig ist. Als Beispielrechnung legt er 12.000 kWh Verbrauch zugrunde. Der Jahrespreis sieht im Gegensatz der mittlerweile eingegangenen Rechnung, phantastisch aus. Klar, da im Angebot eine Jahressumme von rund € 620 angeboten wird, bei der Rechnung aber € 1.200 raus kommt. Also viel Sparpotential. Was natürlich auf den ersten Blick nicht auffällt, ist dass auf der Teilrechnung bereits 26.000 kWh Verbrauch berechnet wurde. Statt einer Preisanpassung, die ein Sonderkündigungsrecht mit sich gebracht hätte, wird dem Verbraucher also eine Preisreduzierung vermittelt, die am Ende zu einer Nachzahlung in Höhe von rund € 5.140 geführt hätte. Böse Überraschung.