Erfolgsmeldung für Mieter und Eigentümer

Alljährlich kommt die Neben- und Heizkostenabrechnung und man freut sich, wenn eine Erstattung zu erwarten ist. Die nächsten Abrechnungen werden für tausende Mieter einer großen Hausverwaltung in NRW besonders erfreulich sein. Die zukünftigen Heizkosten konnten gegenüber der bisherigen Preisstellung um 50% !!! gesenkt werden. Hab ich gerne getan. Geht natürlich nicht immer. Diejenigen, die es betrifft werden es merken und können sich bei der Hausverwaltung bedanken, dass sie mich engagiert haben.

Achtung Eigentümer

Ein Eigentümer von mehreren Mehrfamilienhäusern wundert sich, dass er für einige Verbrauchsstellen in der Grundversorgung des örtlichen Lieferanten eingestuft ist. Er zahlt, mitunter seit vielen Monaten, jeweils einen kleinen Abschlag. Es stellt sich heraus, dass er eine Leerstandsversorgung bezahlt, obwohl die Wohnungen vermietet sind. Offensichtlich haben sich die Vormieter ordnungsgemäß beim Lieferanten abgemeldet. Darauf hin informiert der Netzbetreiber den örtlichen Lieferanten, der den Eigentümer dann in die Leerstandsversorgung (Ersatzversorgung) einstuft. Wenn sich der neue Mieter nicht bei einem Lieferanten seiner Wahl anmeldet, bleibt die Situation bis sich jemand meldet. Nun wird es aber etwas schwierig, den neuen Mieter zur Kasse zu bitten. Denn dieser muss sein Versäumnis zugeben. Macht er es nicht, bleibt der Vermieter auf den Kosten sitzen. Natürlich kann der Vermieter dem neuen Mieter eine Kündigung aussprechen, wenn im Mietvertrag steht, dass sich der Mieter selbst anzumelden hat. Aber man sollte sich den Ärger sparen. Daher an die Eigentümer die Empfehlung, einen Mieterwechsel selbst dem örtlichen Lieferanten anzeigen. Eine Mail mit Namen und Anschrift reicht i. d. R. aus.

Preisänderung oder neuer Vertrag?

Ein Notar aus Düsseldorf erhält von einem der ganz großen Energielieferanten ein Angebot zur Fortführung seiner Gasversorgung. Er wirbt mit günstiger Marktsituation und empfiehlt eine Vertragslaufzeit von mindestens 2 Jahren, besser noch 3 Jahre, weil der Preis so günstig ist. Als Beispielrechnung legt er 12.000 kWh Verbrauch zugrunde. Der Jahrespreis sieht im Gegensatz der mittlerweile eingegangenen Rechnung, phantastisch aus. Klar, da im Angebot eine Jahressumme von rund € 620 angeboten wird, bei der Rechnung aber € 1.200 raus kommt. Also viel Sparpotential. Was natürlich auf den ersten Blick nicht auffällt, ist dass auf der Teilrechnung bereits 26.000 kWh Verbrauch berechnet wurde. Statt einer Preisanpassung, die ein Sonderkündigungsrecht mit sich gebracht hätte, wird dem Verbraucher also eine Preisreduzierung vermittelt, die am Ende zu einer Nachzahlung in Höhe von rund € 5.140 geführt hätte. Böse Überraschung.

Es gibt immer noch falsche Energierechnungen

Mitteilung an einen Kunden, nachdem ich die Rechnung kontrolliert habe:

Guten Morgen XXXXX,

als Anlage erhältst Du die Rechnung für das Restaurant XXXXX. Die Rechnung ist falsch. Offensichtlich hat dem Stromlieferanten die EDV Umstellung nicht gut getan. Es wurden nur die HT-verbräuche berechnet. Es fehlen 30.465 NT-Verbräuche, die Steuern und Abgaben darauf wurden allerdings berechnet. So ergibt sich eine Differenz von netto € 3.131,01. Außerdem haben sie teilweise die falsche Konzessionsabgabe berechnet. Macht einen Vorteil von € 542,28 zu euren Gunsten. Die korrekte Rechnungssumme hätte brutto € 16.895,84 betragen müssen. Also eine Nachzahlung von € 428,84.

Demzufolge ist auch die Vorauszahlung zu gering. Die müsste bei € 2.815 pro Monat liegen. Um Stromlieferant XXXXX nicht zu wecken, lieber € 1.000 pro Monat zurücklegen um bei der nächsten Abrechnung keine Überraschung zu erleben. Also nicht daran rütteln und warten was passiert.

Netzentgelte kontrollieren

Es gibt da ein populäres Einkaufzentrum, das seinen Mietern über die Managementgesellschaft die Stromlieferung inkl. Netzbetrieb anbietet. Die Preise sind deutlich über Markt, aber teilweise inkl. Netzentgelten und zzgl. aller Steuern und Abgaben. Nach Rückfrage beim regionalen Netzbetreiber erhielt ich die Auskunft, dass dieser das Netz unterhält und nicht die Managementgesellschaft. Nach Rausrechnung der veröffentlichten Netzentgelte ergibt sich ein überhöhter Strompreis, der von der Managementgesellschaft damit kommentiert wird, dass man ja selbst der Netzbetreiber vor Ort sei und eine eigene Kalkulation hat. Offensichtlich schlägt die Managementgesellschaft bei den Netzentgelten ordentlich drauf, um ihre Einnahmen zu erhöhen. Denn das Netz wird ja von einem anderen betrieben, der weniger für den Netzbetrieb haben möchte. Nachdem ich mich direkt an den Netzbetreiber und den örtlichen Versorger gewandt habe, konnten die Stromkosten um 21% gesenkt werden.

Hoffen wir mal, dass dies ein Einzelfall bei den 463 Einkaufszentren in Deutschland ist.

Achtsamkeit beim Lieferantenwechsel

Im Auftrag meines Mandanten habe ich einen Wechsel zu einem der großen Versorger durchgeführt. Über das Internet geht das mittlerweile recht einfach. Wie angekündigt, kommt per Post das Begrüßungsschreiben mit dem Sepa-Mandat und allerlei anderem Text, den man in der Regel nicht weiter liest. Doch genau da liegt der Hase im Pfeffer. Es wurde nämlich […]

Obwohl Saldo ausgeglichen wird gesperrt. Zu persönlich genommen?

Zugegebenermaßen ist mein Kunde nicht so genau mit Zahlungsfristen, aber was hier passierte, ist unglaublich. Es kam ein Schreiben des Versorgers mit der Androhung der Zählersperre wegen offener Zahlungen. Ich stellte fest, das der Kunde zwar auf der Stromseite ein Minus von 18.000 € hatte, aber auf der Gasseite desselben Lieferanten ein Plus von 17.700 €. Es ging also um 300 €. Der Lieferant bestand auf den Ausgleich der Stromrechnungen, erst dann wäre er bereit, das Gasguthaben zu erstatten. Auch meine Argumentation bezüglich der geringen Differenzsumme und dass der Kunde jahrelang seine Rechnungen beglichen hatte und dass die Sperrung den Ruin meines Kunden zur Folge hätte, interessierte den Juristen des Versorgers nicht. Da mein Kunde nicht innerhalb von 4 Tagen diese Summe aufbringen konnte, wurde der Stromzähler tatsächlich gesperrt. Dass ein Wechsel des Lieferanten üblicher Weise 14 Tage dauert, ist bekannt. Ich hatte innerhalb von einer Stunde einen neuen Lieferanten und der Netzbetreiber musste die Stromversorgung innerhalb einer Stunde wieder herstellen.
Am Freitag danach rief mich mein Kunde an und sagte mir, dass nun die Gasversorgung gesperrt wurde. Ohne Androhung, einfach so. Nicht nur die Heizung war aus, sondern es konnte nicht mehr gekocht werden. Und für den Abend gab es 300 Vorbestellungen. Sie wissen, freitags ist es so eine Sache mit der Erreichbarkeit der Mitarbeiter eines örtlichen Lieferanten. Ich konnte wiederum innerhalb einer Stunde einen neuen Gaslieferanten finden und machte mich, begleitet von einem Rechtsanwalt, auf den Weg zum Lieferanten. Dort erfuhr ich, dass kein Mitarbeiter mehr zu erreichen sei. Daraufhin rief ich die Störungsstelle an, die ja nicht nur sperren, sondern auch öffnen kann. Dort war man sofort bereit, den Zähler aufgrund der Sachlage zu entsperren. Als der Mitarbeiter der Entstörungsstelle fragte, um welche Abnahmestelle es sich handelte, fuhr er zurück und sagte: „Das geht nicht. Hier liegt mir eine schriftliche Notiz vom Juristen vor, das dieser Zähler nicht vor Montag entsperrt wird“.
Um die Küche zu retten, sind wir kurzerhand zu einem Großmarkt gefahren und haben Elektrokochplatten gekauft. Behelfsmäßig konnten die Gäste zufrieden gestellt werden.
Etwas später erfuhr ich von einem leitenden Mitarbeiter des Versorgers, dass selbstverständlich ein Saldo genommen wird und dass man wegen 300 € nicht so einen Aufstand gemacht hätte. Es muss wohl etwas Persönliches gewesen sein.

Günstige Preise vereinbart, aber ungünstige abgerechnet. Rückrechnung erfolgreich

Ein Tarifvertrag wurde für eine Verbrauchsstelle am 15.11. abgeschlossen für die Belieferung ab 01.01. Nach 10 Monaten kam die Rechnung des Versorgers mit höheren Preisen, als die vereinbarten. Zunächst hieß es auf meine Rückfrage, dass die gesetzlichen Gebühren den Preisunterschied ausmachen und daher zu tragen seien. Dem konnte ich widersprechen und nachweisen, dass hier schlichtweg eine Überschneidung stattfand und der Lieferant die Preisanpassung hätte mitteilen müssen. Das konnte er nicht, da die Preisanpassung ebenfalls am 15.11. verschickt wurde. Demzufolge konnte ich die alten günstigen Preise abschließen und der Lieferant mir keine Preisanpassung senden, da sie 6 Wochen vorher eingehen muss. Hier wurde letztlich nur versäumt, zuerst die Preise im Internet zu ändern und anschließend die Preismitteilungen zu versenden. Zum Guten meines Kunden. Es wurde anschließend ohne weiteren Kommentar zurück gerechnet. Lobenswert.

Preisänderungsmitteilungen

In den AGB´s des Lieferanten steht drin, dass eine ladungsfähige Email-Adresse hinterlegt und beibehalten werden muss. Der gesamte Schriftverkehr wurde über diese Adresse abgewickelt. Nach etwas mehr als einem Jahr kam eine Rechnung des Versorgers, die eine Preisänderung zum Jahreswechsel beinhaltete. Da wir keine Preisänderungsmitteilung erhalten hatten, monierte ich die Rechnung. Man teilte mir mit, dass die Preisänderungsmitteilung an meine Email-Adresse gesendet wurde. Da ich keinen Spamfilter einsetze und mein Journal keine Mail von diesem Lieferanten gespeichert hatte, rief ich erneut an. Diesmal sagte man mir, dass die Preisänderungsmitteilung per Post raus gegangen ist. Was der Lieferant nicht wusste ist, dass ich rund 20 Verbrauchsstellen bei diesem Lieferanten für diesen Zeitraum untergebracht hatte. Erstaunlicher Weise kam bei keinem meiner Kunden eine Preisänderungsmitteilung an. Bei keinem!! Mit dieser Tatsache konfrontiert und der Androhung von weiteren Maßnahmen wurden alle Rechnungen umgeschrieben und auf die Erhöhung verzichtet. Selbstverständlich wurden alle Lieferverträge mit diesem Lieferanten umgehend gekündigt.