Einer von 2 Zählern wird angemeldet. Schadenersatz

Der Kunde wird von zwei Zählern versorgt. Ende 2012 wurde für beide Zähler derselbe Versorger mit der Lieferung zum 01.01.2013 beauftragt. Wir staunten nicht schlecht, als für einen Zähler ein Begrüßungsschreiben des örtlichen Versorgers einging. Für den anderen ein Schreiben des beauftragten Lieferanten. Nach einem kurzen Briefwechsel mit dem beauftragten Lieferanten übernahm dieser die Mehrkosten, die zwischen seinem Vertrag und der Ersatzversorgung des örtlichen Lieferanten angefallen waren. Lobenswert.